Kostenübernahme
Entsprechend der sehr unterschiedlichen Beratungs-
und Behandlungsanlässe ist in den Leistungskatalogen der deutschen Krankenversicherungen
festgelegt, in welchen Fällen es sich um sog. "Störungen mit Krankheitswert"
handelt. Für die (Psycho-) Therapie dieser Erkrankungen besteht für die Versicherten in der Regel
ein Anspruch auf Kostenübernahme.
Konditionen und Umfang der Psychotherapie hängen
dabei insbesondere davon ab, ob eine gesetzliche oder private Versicherung besteht
bzw. - bei der Privaten Krankenversicherung - welche Konditionen in der Versicherungspolice
abgeschlossen wurden.
Im Gegensatz zur Psychotherapie gehören
psychologische Beratung, Paartherapie und Coaching nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen.
Letzteres wird jedoch häufig durch den Arbeitgeber finanziert.
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Informationen zu diesem Thema. Bei ungeklärten Fragen berate ich Sie gern.