Praxis am Isenberg

Psychotherapie Beratung Coaching

Verhaltenstherapie
Klärungsorientierte Psychotherapie
Schematherapie

Kostenübernahme

Entsprechend der sehr unterschiedlichen Beratungs- und Behandlungsanlässe ist in den Leistungskatalogen der deutschen Krankenversicherungen festgelegt, in welchen Fällen es sich um sog. "Störungen mit Krankheitswert" handelt. Für die (Psycho-) Therapie dieser Erkrankungen besteht für die Versicherten in der Regel ein Anspruch auf Kostenübernahme.
Konditionen und Umfang der Psychotherapie hängen dabei insbesondere davon ab, ob eine gesetzliche oder private Versicherung besteht bzw. - bei der Privaten Krankenversicherung - welche Konditionen in der Versicherungspolice abgeschlossen wurden.
Im Gegensatz zur Psychotherapie gehören psychologische Beratung, Paartherapie und Coaching nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen. Letzteres wird jedoch häufig durch den Arbeitgeber finanziert.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema. Bei ungeklärten Fragen berate ich Sie gern.