Gesetzlich Versicherte |
Die Zahl der zur Abrechnung mit den Gesetzlichen
Krankenkassen zugelassenen |
Psychotherapeuten (sog. "Vertragstherapeuten")
ist begrenzt, so dass ich - bei ansonsten gleicher |
Qualifikation (Approbation und Arztregistereintrag)
- über eine solche Zulassung leider nicht |
verfüge. |
Bei meiner Praxis handelt es sich deshalb um
eine Privatpraxis. |
Gesetzlich versicherte Klienten kann ich unter
diesen Umständen leider nur dann aufnehmen, |
wenn ihre jeweilige (Gesetzliche) Krankenkasse
ausnahmsweise einem sog. |
Kostenerstattungsverfahren zustimmt.
Hierfür ist von Ihrer Seite der Nachweis notwendig, dass es |
Ihnen trotz mehrfacher Anfragen nicht gelungen
ist, innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (ca. 3 |
Monate) und in einem zumutbaren regionalen
Radius einen Therapieplatz bei einem |
Vertragstherapeuten zu bekommen (SGB V, §
13, Abs.3). |
Gerne informiere ich Sie persönlich über
die genauen Modalitäten und unterstütze Sie auch bei |
der Antragstellung. |