| Kostenübernahme |
| Entsprechend der sehr unterschiedlichen Beratungs-
und Behandlungsanlässe ist in den |
| Leistungskatalogen der deutschen Krankenversicherungen
festgelegt, in welchen Fällen es sich um |
| sog. "Störungen mit Krankheitswert"
handelt. Für die (Psycho-) Therapie dieser Erkrankungen |
| besteht für die Versicherten in der Regel
ein Anspruch auf Kostenübernahme. |
| Konditionen und Umfang der Psychotherapie hängen
dabei insbesondere davon ab, ob eine |
| gesetzliche oder private Versicherung besteht
bzw. - bei der Privaten Krankenversicherung - |
| welche Konditionen in der Versicherungspolice
abgeschlossen wurden. |
| Im Gegensatz zur Psychotherapie gehören
psychologische Beratung, Paartherapie und Coaching |
| nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen.
Letzteres wird jedoch häufig durch den Arbeitgeber |
| finanziert. |
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| Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere
Informationen zu diesem Thema. Bei ungeklärten |
| Fragen berate ich Sie gern. |