Kostenübernahme |
Entsprechend der sehr unterschiedlichen Beratungs-
und Behandlungsanlässe ist in den |
Leistungskatalogen der deutschen Krankenversicherungen
festgelegt, in welchen Fällen es sich um |
sog. "Störungen mit Krankheitswert"
handelt. Für die (Psycho-) Therapie dieser Erkrankungen |
besteht für die Versicherten in der Regel
ein Anspruch auf Kostenübernahme. |
Konditionen und Umfang der Psychotherapie hängen
dabei insbesondere davon ab, ob eine |
gesetzliche oder private Versicherung besteht
bzw. - bei der Privaten Krankenversicherung - |
welche Konditionen in der Versicherungspolice
abgeschlossen wurden. |
Im Gegensatz zur Psychotherapie gehören
psychologische Beratung, Paartherapie und Coaching |
nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen.
Letzteres wird jedoch häufig durch den Arbeitgeber |
finanziert. |
|
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere
Informationen zu diesem Thema. Bei ungeklärten |
Fragen berate ich Sie gern. |