Privat Versicherte |
Im Versicherungsschutz der Privaten Krankenversicherungen
sind die Kosten für ambulante |
Psychotherapie (Verhaltenstherapie) in der
Regel eingeschlossen. Die Konditionen können jedoch - |
abhängig vom jeweils abgeschlossenen Tarif
- variieren (z.B. bzgl. der erstatteten Sitzungen/Jahr |
oder der Höhe der Erstattung). Bitte prüfen
Sie deshalb vorab Ihre Versicherungspolice oder |
erkundigen sich diesbezüglich bei Ihrer
PKV. Idealerweise lassen Sie sich auf diesem Wege bereits |
die notwendigen Antragsformulare übersenden
und bringen diese zum Erstgespräch mit. |
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Beihilfe |
Auch die Beihilfestellen erstatten im Allgemeinen
die Kosten für ambulante Psychotherapien. Bitte |
nehmen Sie in diesem Fall ebenfalls Kontakt
mit der für Sie zuständigen Stelle auf und lassen sich |
die entsprechenden Formulare zuschicken. |